Europa hat große Fortschritte bei der Gewährleistung der digitalen Zugänglichkeit in seinen Mitgliedstaaten gemacht, die durch eine Vielzahl von Rechtsrahmen und Normen untermauert werden.
Europäisches Gesetz über Zugänglichkeit (EAA)
Der 2019 verabschiedete European Accessibility Act (EAA) ist eine transformative Richtlinie, die darauf abzielt, die Barrierefreiheit in der gesamten Europäischen Union zu standardisieren und den Binnenmarkt zu verbessern. Sie befasst sich mit den Herausforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Zugänglichkeitsvorschriften in den EU-Ländern ergeben, indem sie gemeinsame Anforderungen für wichtige Produkte und Dienstleistungen festlegt. Dazu gehören Plattformen für den elektronischen Handel, Geldautomaten, Bankdienstleistungen, Computer, Betriebssysteme und E-Books, wodurch die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit über den öffentlichen Sektor hinaus auch auf den privaten Sektor ausgedehnt werden.
Die LGR ergänzt die bestehenden EU-Rechtsrahmen für die Barrierefreiheit im Internet und erweitert den Kreis derer, die sich an die digitalen Standards halten müssen. Zugänglichkeitsstandards. Diese Initiative ist von zentraler Bedeutung für die Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Menschen mit Behinderungen, damit sie in vollem Umfang am digitalen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. Die EAA ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem integrativen europäischen digitalen Markt, auf dem Zugangsbarrieren abgebaut werden, um ein einheitlicheres und zugänglicheres Umfeld für alle Bürger zu schaffen.
Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet
Die Richtlinie zur Barrierefreiheit im Web stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion in der digitalen Landschaft der Europäischen Union dar. Diese Richtlinie wurde erlassen, um den allgemeinen Zugang zu digitalen Plattformen zu gewährleisten. Sie zielt speziell auf die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ab und verlangt, dass diese die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA einhalten. Diese Richtlinien befassen sich mit einem umfassenden Spektrum von Zugänglichkeitsfragen und erleichtern so den Zugang für Menschen mit verschiedenen Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, körperlicher und kognitiver Beeinträchtigungen.
Die Umsetzung der Richtlinie unterstreicht das Engagement der EU für die Beseitigung digitaler Barrieren und die Förderung eines Umfelds, in dem alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Zugang zu Online-Informationen und -Diensten haben und diese nutzen können. Durch die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auf den digitalen Plattformen des öffentlichen Sektors spielt die Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web eine entscheidende Rolle bei der Förderung der digitalen Gleichstellung und gewährleistet, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der gesamten Europäischen Union respektiert und gewahrt werden.
EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
Die im März 2021 veröffentlichte Norm EN 301 549 V3.2.1 ist eine wichtige europäische Norm, die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) festlegt, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Diese Norm deckt ein breites Spektrum digitaler Technologien ab, darunter Software, Websites, mobile Apps und andere digitale Schnittstellen. Sie stellt sicher, dass IKT-Produkte und -Dienstleistungen für eine Vielzahl von Nutzern zugänglich sind, darunter auch für Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen und kognitiven Einschränkungen.
Die mit der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web und dem Europäischen Gesetz über die Barrierefreiheit (EAA) harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1 dient als wichtige technische Norm für die Einhaltung der Vorschriften und bietet einen einheitlichen Maßstab für die Barrierefreiheit in der Europäischen Union. Diese Angleichung an umfassendere rechtliche Rahmenbedingungen erleichtert einen kohärenten Ansatz für die digitale Inklusion und gibt Entwicklern und Autoren von Inhalten eine Anleitung zur Schaffung von IKT-Lösungen, die allgemein zugänglich sind. Auf diese Weise trägt EN 301 549 V3.2.1 wesentlich zur Förderung eines barrierefreien und integrativen digitalen Umfelds in Europa bei.
Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten
Das Konzept der Europäischen Union für die digitale Barrierefreiheit konzentriert sich auf die Harmonisierung von Normen in den Mitgliedstaaten, um einen einheitlichen Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Diese Initiative stellt sicher, dass die Vorschriften für die Barrierefreiheit in der gesamten EU einheitlich angewandt werden, um Menschen mit Behinderungen eine einheitliche Erfahrung zu bieten. Der Harmonisierungsprozess beseitigt Ungleichheiten und Fragmentierung im Bereich der digitalen Zugänglichkeit und erleichtert ein inklusiveres digitales Umfeld in allen Mitgliedsstaaten.
Sie kommt nicht nur Nutzern mit Behinderungen zugute, indem sie ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten ermöglicht, sondern hilft auch Herstellern und Diensteanbietern, indem sie klare, einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit festlegt. Diese Strategie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Marktes und macht ihn zugänglicher und integrativer. Durch die Förderung eines kohärenten Konzepts für die digitale Barrierefreiheit unterstreicht die EU ihr Engagement dafür, dass der technologische Fortschritt allen Bürgern zugute kommt und die Bedeutung der Inklusion im digitalen Zeitalter verstärkt wird.
Überwachung und Berichterstattung
Die Richtlinie über die Barrierefreiheit im Web schreibt einen soliden Rahmen für die Überwachung und Berichterstattung über die digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union vor und betont die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten. Dieser Rahmen verpflichtet die Mitgliedstaaten zur regelmäßigen Bewertung von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors, um die Einhaltung der Normen für die digitale Barrierefreiheit sicherzustellen. Diese Bewertungen sollen etwaige Defizite bei der Zugänglichkeit aufzeigen und so rechtzeitige Verbesserungen und die Einhaltung der erforderlichen Standards ermöglichen.
Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass die Ergebnisse dieser Bewertungen öffentlich bekannt gegeben werden müssen, um das Bewusstsein für die digitale Barrierefreiheit zu schärfen und eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung zu fördern. Dieser strukturierte Ansatz nimmt nicht nur die öffentlichen Stellen in die Pflicht, sondern fördert auch ein Umfeld, in dem bewährte Praktiken für die digitale Inklusion ausgetauscht und umgesetzt werden. Durch diesen proaktiven Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus zielt die Richtlinie zur Barrierefreiheit im Web darauf ab, das Niveau der digitalen Barrierefreiheit in der gesamten EU anzuheben und sicherzustellen, dass digitale Plattformen allgemein zugänglich und inklusiv sind.